AGB – BUITERLING – Auszeit und Luxus im Hotel Buiterling

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren an den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sind ausgeschlossen.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Gastes zustande und durch Annahme des Hotels. Das BUITERLING Hotel übersendet dazu eine Buchungsbestätigung.
  2. Alle Ansprüche gegenüber dem BUITERLING Hotel verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, in einem Jahr ab Verjährungsbeginn, kenntnisunabhängige Schadensersatzansprüche in 5 Jahren

III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Aufrechnungen

  1. Das BUITERLING Hotel ist verpflichtet, die für die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die etwaige gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Zimmernutzung/An- und Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Bei den Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Sollte ein Gast gegen das Rauchverbot verstoßen, behält das Hotel sich das Recht vor, zusätzlich zum Zimmerpreis eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- € zu berechnen.
  3. Die gebuchten Zimmer werden ab 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr des Anreisetags bereitgestellt. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr ist das Hotel zu kontaktieren, ansonsten werden die Zimmer wieder zur Buchung freigegeben. Eine Anreise nach 18 Uhr erfolgt mit einem Zugangscode.
  4. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung berechnet das Buiterling Hotel pauschal bis 18:00 Uhr 50%, danach bis zum folgenden Räumungstag 100% des Preises. Dem Gast ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Der Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB wird widersprochen.

V. Rücktritt des Gastes/ Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Buiterling Hotel geschlossenen Vertrag oder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei Verweigerung der Zustimmung ist der vereinbarte Preis durch den Gast auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden und das BUITERLING Hotel zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und imstande ist. Durch die Nichtinanspruchnahme ersparte oder anderweitig erlangte Vorteile des BUITERLING Hotels sind dem Gast jedoch anzurechnen.
  2. Dem BUITERLING Hotel steht es frei, die ersparten Aufwendungen infolge der Nichtinanspruchnahme zu pauschalisieren und vom Gast folgende Entgelte der vertraglich vereinbarten Preise zu fordern:

Dem Gast bleibt der Nachweis einer höheren Ersparnis des BUITERLING Hotels vorbehalten.

  1. Vertragliche oder gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben im Übrigen unberührt.

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes vereinbart wurde, ist auch das BUITERLING Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rücksprache auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Das außerordentliche Rücktrittsrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Das BUITERLING Hotel behält sich vor innerhalb von 48 Stunden von Reservierungen von Gästen zurückzutreten.

VII. Haftung des Hotels

  1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit sowie sonstiger vertragstypischer Pflichten, wenn das Buiterling Hotel oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten haben sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BUITERLING Hotels oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen findet Nr.1 entsprechende Anwendung.

Ansprüche des Gasten wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen sind dem BUITERLING Hotel unverzüglich anzuzeigen.

  1. Durch das unentgeltliche Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz des BUITERLING Hotels kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte auf dem Grundstück des BUITERLING Hotels abgestellter oder rangierter Fahrzeuge ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Nr.1 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen dem Buiterling Hotel und dem Gast geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Schriftform ausschließende Vereinbarung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Buiterling Hotels.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vorschriften sind die gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, soweit sie dem von den Parteien an Nächsten kommen.